Tarifvertrag ÖD: Entgeltordnung - 2. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten

 

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2. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten

Entgeltgruppe 12

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung er-heblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Entgeltgruppe 11

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Entgeltgruppe 10

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierig-keit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Entgeltgruppe 9c

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder in anderen wissenschaftlichen Anstalten mit einschlägiger abgeschlosse-ner Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäf-tigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre-chende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und zu einem Viertel selbständige Leistungen erfordert.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

Entgeltgruppe 5

1. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

2. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

3. Beschäftigte im Fachdienst in Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 4

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten
mit schwierigen Tätigkeiten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten
mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche An-lernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgelt-gruppe 2 hinausgeht.

Entgeltgruppe 2

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten
mit einfachen Tätigkeiten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

 

Protokollerklärungen

Nr. 1 Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwick-lung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.

Nr. 2 1Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem die/der Beschäf-tigte tätig ist, zu beziehen. 2Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und viel-seitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Nr. 3 Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.

Nr. 4 Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbei-tung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfor-dern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.

Nr. 5 1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbil-dung, aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.


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Red 20211103

 

 

 

 

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