Tarifrecht: DGB - Besoldung muss Tarif folgen

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Tarifrecht: DGB - Besoldung muss Tarif folgen

Änderungen am Gesetzentwurf für die Beamtenbesoldung fordert der DGB Hessen. Das Tarifergebnis müsse zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Das bedeute, inklusive der Einmalzahlungen von 450 Euro in diesem und 225 Euro im kommenden Jahr. Außerdem gehöre hierzu die Anpassung der Arbeitszeit an die tarifvertraglich vereinbarten 40 Wochenstunden. Hessens Beamtenschaft arbeitet 42 Stunden pro Woche. Die Betroffenen seien keine Beschäftigten zweiter Klasse, mahnte der DGB-Bezirksvorsitzende Stefan Körzell. Er dankte den Landtagsfraktionen, die im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung des Entwurfs zum Besoldungsgesetz beantragt hatten. Auf diese Weise würden sie das Beteiligungsverfahren der Gewerkschaften nachholen. Körzell rügte, der Innenminister habe das Beteiligungsverfahren umgangen, indem nicht er, sondern die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2013


 

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