Tarifvertrag ÖD: Entgeltordnung - 6. Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher

Neu aufgelegt: Oktober 2025

 

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6. Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher

 

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4, die schwierige Kontrollarbeiten verrichten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 4

Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte in der Baustellen- bzw. Bauaufsicht mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

 

Protokollerklärungen
Nr. 1 Schwierige Kontrollarbeiten sind z. B.:
a) Festhalten von Zwischenaufmaßen, die während der Bauausführung erfor-derlich werden;
b) Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
c) Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
d) Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
e) Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
f) Überwachen der Arbeiten zahlreicher Baugewerke auf größeren Baustel-len.
Nr. 2 Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher sind Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauar-beiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren.
Nr. 3 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.

 


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Red 20211110

 

 

 

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