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Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD Bund)
Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.03.2024
Praktikantin/Praktikant für den Beruf |
Bund / Kommunen |
der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters |
1.876,21 |
der pharm.-techn. Assistentin, |
1.652,02 |
der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers, |
1.595,36 |
Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD Bund)
Der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 - zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 25.10.2020 - regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte.
Der TVPöD wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und den vertragsschließenden Gewerkschaften andererseits vereinbart. Die Vertragschließenden Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb).
Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.
Auszug aus dem TVPöD
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf
a) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen und der Heilpädagogin/des Heilpädagogen während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge vorauszugehen hat,
b) der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349),
c) der Erzieherin/des Erziehers und der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers während der praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Kinderpflegerin/Kinderpfleger vorauszugehen hat,
d) der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizinischen Bademeisters während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084),
e) der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit beträgt mindestens 1,28 Euro pro Stunde.
In § 8 Entgelte sind die Praktikantenentgelte für die Dauer der Ausbildung geregelt.
Praktikantenentgelte (TVPöD - Bund)
Im Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) sind die Entgelte für ein Praktikum geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den Bund und die Gemeinden werden auch die Praktikantenentgelte geregelt. Die Entgelte werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt.
Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten
Die Entgelte der Praktikanten fallen unter den Geltungsbereich des TVPöD und wurden zuletzt wie folgt erhöht:
- ab 1.04.2021 um einen Festbetrag in Höhe von 25,00 Euro monatlich
- und ab 1.04. 2022 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 25,00 Euro monatlich.
Einmalige Corona-Sonderzahlung
Darüber hinaus haben alle Praktikanten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung erhalten. Diese Zahlung betrug für Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes pauschal 200 Euro.
Die aktuellen Entgelte für Praktikanten finden Sie hier. Ebenfalls auf dieser Seite haben wir auch die Entgelte aus den Vorjahren festgehalten.
Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.04.2022
Praktikantin/Praktikant für den Beruf |
Bund / Kommunen |
der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters |
1.876,21 |
der pharm.-techn. Assistentin, |
1.652,02 |
der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers, |
1.595,36 |
Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.04.2021
Praktikantin/Praktikant für den Beruf |
Bund / Kommunen |
der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters |
1.851,21 |
der pharm.-techn. Assistentin, |
1.627,02 |
der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers, |
1.570,36 |
Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.03.2019 (siehe Text im Kasten)
Tabelle Praktikanten (TVöD) ab 01.03.2018
Beruf/Tätigkeit |
Bund / Kommunen |
der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters |
1.776,21 |
der pharm.-techn. Assistentin, |
1.552,02 |
der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers, |
1.495,36 |
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Red 20220326