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Herzlich Willkommen beim Internetportal Tarifverträge und Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TVöD Bund/Kommunen sowie TV-Länder).
Aktuelles Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder (TV-L). 51,46 Prozent der
Mitglieder von ver.di haben dem Tarifergebnis zugestimmt. Danach hat die Bundestarifkommission von ver.di das Tarifergebnis vom 14.02.2026 am 12. März 2026 angenommen. Der Tarifabschluss ist damit rechtskräftig.
Hier das sogenannte Einigungspapier der Arbeitgeber und Gewerkschaften vom 14.02.2026
I. Entgelt
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden
a) ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich,
b) ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
c) ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht.
Und hier die Tarifeinigung im Wortlaut.
Tarifeinigung umgehend und flächendeckend auf die Beamtinnen und Beamten übertragen
Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger. >>>zum Tarifergebnis im Einzelnen
Tarifergebnis Bund/Kommunen liegt vor
Für den Bereich Bund und Kommunen wurde von den Tarifparteien am 06.04.2025 eine Einigung erzielt über die wir hier ausführlich informieren. ver.di hat dieses Ergebnis den Mitgliedern vorgelegt, die darüber abgestimmt haben, ob die Annahme des Tarifergebnisses erfolgen kann. >>>Hier informieren wir über das Abstimmungsergebnis...
Tarifrecht und Tarifverträge im öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte von Bund und Kommunen, wobei der TV-L für die Länder - ohne Hessen - gilt.
Die jüngste Tarifeinigung beinhaltet eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent ab 1.4.2025, (mindestens aber monatlich 110 Euro.). In einem zweiten Anpassungsschrift werden die Entgelte um weitere 2,8 Prozent ab .1.5.2026 erhöht..
Zudem werden ab 2027 ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt und die Jahressonderzahlung kann in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden.
Wichtige Eckpunkte des Tarifvertrags
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): Der TVöD gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen, während der Tarifvertrag der Länder (TV-L) für die Beschäftigten in den einzelnen Bundesländern gilt.
Gehaltserhöhungen:
Ab 1.04.2025 werden die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent erhöht, mindestens jedoch monatlich um 110 Euro..
Ab 1.05.2026 werden die Entgelte um weitere 2,8 Prozent erhöht..
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlicher Urlaubstag: Ab 2027 wird ein weiterer Urlaubstag gewährt.
Umwandlung der Jahressonderzahlung:
Ab 2026 können bis zu drei zusätzliche freie Tage gegen eine freiwillige Verringerung der Jahressonderzahlung genommen werden.
Tarifverhandlungen
Die Verhandlungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fanden zwischen Gewerkschaften (u.a. die federführende Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen statt.
Bestandteile des TVöD
Der TVöD besteht aus einem allgemeinen Teil mit grundlegenden Regelungen für alle Beschäftigten und einem besonderen Teil, der spezielle Bestimmungen für einzelne Bereiche wie Verwaltung, Krankenhäuser oder Sparkassen enthält.
Allgemeines und Einführung zum neuen Tarifrecht
- Aktuelles zum Tarifrecht
- Allgemeines zum neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht ersetzt bisheriges Recht
TVöD – Allgemeiner Teil
- Die allgemeinen Regelungen des TVöD
- Regelungen zur Arbeitszeit
- Eingruppierung und Entgelt
- Zulagen und Zuschläge
- Weggefallene sonstige geldwerte Regelungen
- Sonderregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst und für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Tabellenentgelt
- Allgemeine Regelungen zu den Stufen
- Leistungsentgelt
- Erschwerniszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
- Besondere Zahlungen
- Berechnung und Auszahlung des Entgelts
- Betriebliche Altersversorgung
- Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Unkündbarkeit
Besonderheiten und Sonderregelungen für bestimmte Bereiche
- Allgemeines
- Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Sparkassen
- Flughäfen
- Entsorgung
TVÜ – Überleitungsrecht
- Die Überleitungsregelungen des TVÜ
- Arbeiterinnen und Arbeiter
- Angestellte
- Vergleichsentgelt
- Die Stufenzuordnung
- Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege
- Vergütungsgruppenzulagen
- Kinderbezogene Entgeltbestandteile
- Strukturausgleich
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beihilfe
- Jahressonderzahlung
Weitere neue Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
- Soziale Absicherung
- Meistbegünstigung
- Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer
- Auszubildende
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Schülerinnen und Schüler
Tarifverträge im Überblick
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD - Allgemeiner Teil - )
- TVöD – Besonderer Teil *Verwaltung"
- TVöD – Besonderer Teil „Flughäfen"
- TVöD – Besonderer Teil „Entsorgung"
- TVöD – Besonderer Teil „Krankenhäuser"
- TVöD – Besonderer Teil „Sparkassen"
- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des
Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)
- Tarifvertrag über die Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel (TV-Meistbegünstigung)
- Tarifvertrag für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes (KraftfahrerTV Bund)
- Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil –
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil „BBiG" –
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil „Pflege" –
- Tarifvertrag über die vorläufigeWeitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten
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Red 20231209 / 20201016 / 20251111