Tarifrecht und Tarifverträge im öffentlichen Dienst von Bund/Kommunen und der Länder

 

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Tarifverträge und Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TVöD Bund und Kommunen sowie TV-Länder).

Aktuelles

Ergebnis zur Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2023

In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien Samstagmittag (9.12.2023) in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. „Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, betonte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro >>>zu den Details des Tarifabschlusses


 

Tarifrunde 2023 für den öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen);
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordertn Einkommenserhöhungen von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen von 10,5 Prozent. Mindestens aber 500 Euro monatlich. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden.

Dieses Forderungspaket hat die Bundestarifkommission von ver.di am 11.10.2022 in Berlin beschlossen. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen werden >>>mehr Informationen.


 

Allgemeines und Einführung zum neuen Tarifrecht

- Aktuelles zum Tarifrecht

- Allgemeines zum neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neues Tarifrecht ersetzt bisheriges Recht

TVöD – Allgemeiner Teil

- Die allgemeinen Regelungen des TVöD

- Regelungen zur Arbeitszeit

- Eingruppierung und Entgelt

- Zulagen und Zuschläge

- Weggefallene sonstige geldwerte Regelungen

- Sonderregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst und für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern

- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

- Tabellenentgelt

- Allgemeine Regelungen zu den Stufen

- Leistungsentgelt

- Erschwerniszuschläge

- Jahressonderzahlung

- Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

- Besondere Zahlungen

- Berechnung und Auszahlung des Entgelts

- Betriebliche Altersversorgung

- Urlaub und Arbeitsbefreiung

- Unkündbarkeit

Besonderheiten und Sonderregelungen für bestimmte Bereiche

- Allgemeines

- Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen

- Sparkassen

- Flughäfen

- Entsorgung

 

TVÜ – Überleitungsrecht

- Die Überleitungsregelungen des TVÜ

- Arbeiterinnen und Arbeiter

- Angestellte

- Vergleichsentgelt

- Die Stufenzuordnung

- Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege

- Vergütungsgruppenzulagen

- Kinderbezogene Entgeltbestandteile

- Strukturausgleich

- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beihilfe

- Jahressonderzahlung

Weitere neue Tarifverträge für den öffentlichen Dienst

- Soziale Absicherung

- Meistbegünstigung

- Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer

- Auszubildende

- Praktikantinnen und Praktikanten

- Schülerinnen und Schüler

 

Tarifverträge im Überblick

- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD - Allgemeiner Teil - )

- TVöD – Besonderer Teil *Verwaltung"

- TVöD – Besonderer Teil „Flughäfen"

- TVöD – Besonderer Teil „Entsorgung"

- TVöD – Besonderer Teil „Krankenhäuser"

- TVöD – Besonderer Teil „Sparkassen"

- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des
Übergangsrechts (TVÜ-Bund) 

- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)

- Tarifvertrag über die Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel (TV-Meistbegünstigung)

- Tarifvertrag für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes (KraftfahrerTV Bund)

- Tarifvertrag zur sozialen  Absicherung (TVsA)

- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)  – Allgemeiner Teil –

- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)  – Besonderer Teil „BBiG" –

- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil „Pflege" –

- Tarifvertrag über die vorläufigeWeitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten


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Red 20231209 / 20201016

 

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