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Einigung bei den Tarifbschäftigten der Länder (ohne Hessen)
Die Arbeitnehmer in den Ländern können aufatmen. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich am 02. März 2019 geeinigt. Mit dem Ergebnis halten die Beschäftigten den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Die Gewerkschaften interpretieren das Ergebnis auch als abgewehrten Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung. So äußerte sich jedenfalls der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach über das Verhandlungsergebnis. Silberbach weiter, „die TdL-Forderung nach ‚Neubewertung des Arbeitsvorgangs‘ klingt vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konnten die Gewerkschaften verhindern.“
Das Gesamtpaket der Einigung bezeichnen die Gewerkschaften als Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden.
Zugeständnisse haben die Gewerkschaften vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels machen müssen. Gerade in den Mangelberufen hätten die Gewerkschaften die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerne nachhaltiger gestärkt gesehen. Aber die Vereinigung der Länderarbeitgeber (TdL) war offenbar nicht bereit, hier mehr nach vorne zu schauen.
Die Ergebnisse im Überblick:
Anhebung der Tabellenentgelte in drei Schritten um
- 3,2 Prozent (1.1.2019),
- 3,2 Prozent (1.1.2020)
- und 1,4 Prozent (1.1.2021).
Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate).
Auszubildende/Praktikanten
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden in zwei Schritten um jeweils 50 Euro erhöht (zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020).
Pflegetabelle
Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro
Lehrkräfte
Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro (1.1.2019).
Hintergrundinformationen:
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesonderte Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
Ergebnisse im Detail
Entgelterhöhung
Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).
Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Ur- laubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt.
Pflege
Die Werte (und die Eingruppierungsregelungen) der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert.
Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden- Württemberg ab Entgeltgruppe KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich durchgesetzt.
Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 % erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit (§ 43 TV-L) wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.
Entgeltordnung
Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höher- gruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.
Weitere Informationen
>>>Die Ergebnisse im Wortlaut (Einigungspapier)
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