Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Master: Referenz zu Links für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst

.

Internetadressen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst: 

   Inhalt und Texte    

    Web-Adresse    

 Betreiber/Domaininhaber   

Informationen zum Tarifrecht in Bund, Länder und Gemeinden /  Kommunen  

www.tv-oed.de INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

Tarifverträge rund um den öffentlichen Dienst (TVöD)

www.tarif-oed.de Marketing Öffenlticher Dienst 
Überblick zum Tarifvertragsrecht
im öffentlichen Dienst
www.tarifvertragoed.de  IACD Internet Access Center
Die Website der TdL gibt einen Überblick zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zu den bestehenden Tarifverträgen für diesen Bereich, beispielsweise den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).  www.tdl-online.de  TdL - Tarifgemeinschaft deutscher Länder (ohne Hessen)
Das Bundesinnenministerim informiert über das Tarifrecht in der Bundesverwaltung, u.a. Entgeltordnung und Runschreibendatenbank des Bundesministeriums des Innern (BMI)  www.bmi.bund.de Tarifrecht im öffentlichen Dienst (Bund)
Die Website der VKA informiert über die Arbeitsbedingungen der kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Die Tarifverträge der VKA gelten für über zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes bei über 10.000 Arbeitgebern. Die VKA hat 16 Mitgliedverbände, das sind die Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören beispielsweise Städte, Gemeinden und Landkreise,

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe, Flughäfen.

www.vka.de  Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

 

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tarifvertragoed.de © 2026