
Zum Pauschalpreis von 10 Euro können Sie das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook "Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) bestellen. Mit allen Entgelttabellen für Bund/Kommunen und TV-Länder. |
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Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 10 Tarifvertrag und Tarifordnungen
(1) Mit dem Inkrafttreten eines Tarifvertrags treten Tarifordnungen, die für den Geltungsbereich des Tarifvertrags oder Teile desselben erlassen worden sind, außer Kraft, mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die durch den Tarifvertrag nicht geregelt worden sind.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifordnungen aufheben; die Aufhebung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung.
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Exklusives Angebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeits-bedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks aufgespielt. Bei den drei Ratgebern geht es um die beliebten Bücher Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Sie finden dann auch das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L). Desweiteren finden Sie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Berufseinstieg im öffent-lichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst >>>zur Bestellung |
Red 20251111