
Zum Pauschalpreis von 10 Euro können Sie das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook "Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) bestellen. Mit allen Entgelttabellen für Bund/Kommunen und TV-Länder. |
>>>zur Übersicht des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 3 Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.
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Exklusives Angebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeits-bedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks aufgespielt. Bei den drei Ratgebern geht es um die beliebten Bücher Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Sie finden dann auch das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L). Desweiteren finden Sie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Berufseinstieg im öffent-lichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst >>>zur Bestellung |
Red 20251111