
Zum Pauschalpreis von 10 Euro können Sie das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook "Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) bestellen. Mit allen Entgelttabellen für Bund/Kommunen und TV-Länder. |
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Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 13 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.
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Exklusives Angebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeits-bedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks aufgespielt. Bei den drei Ratgebern geht es um die beliebten Bücher Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Sie finden dann auch das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L). Desweiteren finden Sie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Berufseinstieg im öffent-lichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst >>>zur Bestellung |
Red 20251111