TV-L: Tarifrunden für den Bereich der Länder (TV-L) ohne Hessen

Neu aufgelegt: Oktober 2025

 

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Tarifrunden und deren Ergebniss für die Länder (TV-L) - aber ohne Hessen.

 

Ab dem 01.11.2024/01.02.2025

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

ab 01. November 2024 Anhebung um 200 Euro (bestimmte Zulagen werden um 4,76 Prozent erhöht – Umrechnung des Sockelbetrages);

ab 01.Februar 2025 Anhebung um weitere 5,5 Prozent. Soweit die Summe beider Erhöhungen insgesamt keine Erhöhung des Tabellenentgelts um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-Forst, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 01.11.2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und ab dem 1.02.2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht.

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Ab dem 01.10.2024

Für Beschäftigte nach § 52 TV-L im Sozial- und Erziehungsdienst werden ab Oktober 2024 folgende Änderungen auf der Basis der Tarifeinigung vom 09.12.2023 umgesetzt:

- Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten
- Anhebung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppe S 9
- Anhebung der Beträge der Heimzulage nach Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L

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Ab 01.12.2022

Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden ab 1.12.2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L-Forst, der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a TVdS-L und der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1.12.2022 um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit und der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b, c und d TVdS-L werden ab 1.12.2022 um einen Festbetrag von 70 Euro erhöht.

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Ab 01.01.2019 / 01.01.2020 / 01.01.2021

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

- ab 1.01.2019 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro;
strukturelle Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b);

- ab 1.01.2020 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro;
neue Entgelttabellen für Beschäftigte in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst;

- ab 01.01.2021 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro (ausgenommen Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege). Die Tabellenentgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Stufen der Entgeltgruppen S03 bis S18 und der Pflegekräfte in allen Stufen und Entgeltgruppen werden zum 01. Januar um 1,29 Prozent erhöht. Die Tabellenentgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Stufen der Entgeltgruppe S02 werden um 50 Euro erhöht.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden ab 1.01.2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab 1.01.2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Tarifrunde TV-Länder 2021 abgeschlossen (hier die wichtigsten Daten)

29.11.2021 Ergebnis für Landesbeschäftigte (TV-L):

Für die Gewerkschaften ein zufriedenstellendes Ergebnis nach schwierigen Verhandlungen

Nach schwierigen Verhandlungen haben die Gewerkschaften - unter Federführung von ver.di - ein Ergebnis im Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Länder erzielt:

- 2,8 Prozent aber erst ab 01.12.2022
- plus eine steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.300 Euro.

Die Beschäftigten im Gesundheitsbereich bekommen mehr Geld durch Erhöhungen der Zulagen.

In den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnten die Gewerkschaften durchsetzen, dass die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außßer Hessen, die eigenständige Verhandlungen geführt haben) Anfang 2022 eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro erhalten.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro - ebenfalls - steuerfrei. Die monatlichen Entgelte von Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro und im Gesundheitswesen um 70 Euro angehoben.

Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten (bis 30. September 2023).

>>>Mehr Infos und Stimmen zum Abschluss finden Sie hier 

 

02.11.2021: Auch die 2. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen der Ländern bringen kein Ergebnis. ver.di kündigt Streiks im öffentlichwn Dienst an.

08.10.2021 Tarifrunde 2021 der Länder (TV-L): Erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

30.08.2021: Tarifrunde Öffentlicher Dienst des Landes Hessen: Gewerkschaften fordern 5 Prozent mehr Gehalt, aber einen Mindestbetrag verdi Hessen fordert 5 Prozent mehr Gehalt, jedoch mind. 175 Euro. Für Auszubildende 100 Euro mehr sowie eine unbefristete Übernahme

26.08.2021: Tarifrunde Öffentlicher Dienst der Länder: Gewerkschaften fordern 5 Prozent mehr Gehalt, aber einen Mindestbetrag von 150 Euro


Tarifeinigung für den Bereich "Länder aus 2019"

TV-L aus 2019 >>>Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder

Die Einigung im Wortlaut (das Einigungspapier) 

 


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