PDF-SERVICE nur 15 Euro Zum Komplettpreis von nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal PDF-SERVICE auch das eBook Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie weitere 10 Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Zur Übersicht aller Meldungen zum Tarifbeschäftigte
Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:
Stöhr: Beschäftigte brauchen faire Bezahlung
Mehr als 3.000 Mitglieder des dbb beamtenbund und tarifunion haben mit einem Warnstreik am 7. März 2012 klar gemacht, dass sie die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen nicht hinnehmen. Auf dem Markt in Neuss rief Frank Stöhr, 1. Vorsitzender und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, den Teilnehmern der Protestkundgebung zu: Unsere heutige Botschaft ist, Leistung muss anerkannt werden. Die Beschäftigten brauchen eine faire Bezahlung! Nach Reallohnverlusten in den vergangenen Jahren, massivem Stellenabbau und Leistungsverdichtung ist unsere Forderung nach 6,5 Prozent gerecht und richtig. Mit dem Auspressen des öffentlichen Dienstes muss Schluss sein, so Stöhr.
Die Arbeitgeber hatten in den am 1. März in Potsdam aufgenommenen Verhandlungen kein Angebot vorgelegt und die Gewerkschaften aufgefordert, ihre Forderungen zunächst herunterzuschrauben. So geht es nicht, wir lassen uns doch von den Arbeitgebern keine Vorbedingungen stellen, hielt Stöhr dagegen. Deshalb habe der dbb bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. Wie hier in Neuss haben an den vergangenen Tagen tausende dbb-Kolleginnen und -Kollegen aus kommunalen und Bundes-Einrichtungen unter anderem in Fulda, Flensburg und Rostock ihrem Unmut über diese Blockadehaltung Luft gemacht. Warnstreiks und Protestaktionen des dbb wird es in den nächsten Tagen in weiteren Städten, darunter in München, Salzgitter und Frankfurt am Main geben, kündigte Stöhr an. Den Arbeitgebern muss bis zur nächsten Verhandlungsrunde Mitte März klar werden: Wir wollen ein Angebot, über das sich verhandeln lässt!
Schließlich sei ein zuverlässiger und zukunftstauglicher öffentlicher Dienst im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Gesundheit, Erziehung und Sicherheit der Verkehrswege dürfen nicht zu Luxusgütern werden. Mit dem immer wieder strapazierten Hinweis auf die knappen Haushaltskassen ist es nicht getan. Wer auch künftig trotz demographischen Wandels und Nachwuchsmangels will, dass Deutschland funktioniert, muss wettbewerbsfähige Einkommen zahlen. Die von den Gewerkschaften geforderten Einkommensverbesserungen von 6,5 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro pro Monat mehr seien fair, so Stöhr. Er verwies darauf, dass über 700.000 Beschäftigte in den nächsten zehn Jahren aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Es gilt, junge Menschen zu gewinnen. Sonst setzen wir die Zukunft aufs Spiel. Deshalb unsere Forderung: Auszubildende übernehmen und ihre Bezahlung um 100 Euro aufstocken!
Hintergrund:
Am 1. März 2012 haben die Verhandlungen für mehr als zwei Millionen Beschäftigte der Kommunen und des Bundes in Potsdam begonnen. Der dbb fordert eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro mehr für die Beschäftigten. Auszubildende sollen übernommen und ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.dbb.de.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.03.2012
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr ls 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L). Auch das eBook zum Tarifrecht sowie die eBooks Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst finden Sie auf dem USB-Stick. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |